Erben und Vererben: das Wichtigste in Kürze.
Liegt kein wirksames Testament vor, so tritt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge gemäß BGB ein. Beim Erbe wird als Erstes der hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner berücksichtigt, gefolgt von den Erben erster Ordnung, also Kinder, Enkel und Urenkel. Erst dann rücken die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen als Erben zweiter Ordnung nach. Gibt es weder Erben erster noch zweiter Ordnung, haben die Großeltern, Onkel und Tanten sowie Cousinen und Cousins als Erben dritter Ordnung Anspruch auf den Nachlass.
Wissenswertes zum Testament.
Wissenswertes zum Testament.
Trotz eindeutiger gesetzlicher Erbfolge ist es sinnvoll, ein Testament aufzusetzen. Vielleicht wünschen Sie eine andere Erbverteilung oder möchten eine gemeinnützige Organisation bedenken? Mit einem zu Lebzeiten aufgesetzten Testament regeln Sie die Verteilung Ihres Nachlasses nach Ihren Vorstellungen. Beachten Sie dabei bitte folgendes:
Der Erblasser muss testierfähig, also volljährig und handlungsfähig sein.
Sie können Ihr Testament eigenhändig verfassen oder von einem Notar errichten lassen. Verfassen Sie es selbst, muss der gesamte Text eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie Ort und Datum der Erstellung enthalten.
Mit einem Testament können Sie beliebige Personen als Erben benennen oder ausschließen und den Nachlass nach Ihren Wünschen aufteilen. Jedoch sind Kinder, auch adoptierte, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner grundsätzlich pflichtteilsberechtigt.
Bewahren Sie Ihr Testament so auf, dass es im Sterbefall von einer Vertrauensperson gefunden wird. Am besten hinterlegen Sie es beim Notar oder bei Gericht. Es ist ratsam, das Testament regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls an veränderte Verhältnisse anzupassen.
Wichtiger Hinweis:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.