Verfügungen: kleiner Ratgeber.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Organspendeausweis, digitaler Nachlass: Mit Vorsorgeverfügungen stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche auch in Lebenssituationen berücksichtigt werden, in denen Sie selbst keine eigenen Entscheidungen mehr treffen könne. Das betrifft sowohl medizinische Behandlungen als auch geschäftliche und behördliche Angelegenheiten.
Vorsorgevollmacht.
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die im Notfall alle oder bestimmte geschäftliche und behördliche Angelegenheiten für Sie wahrnehmen kann. Alle Einzelheiten können genau festgelegt werden.
Patientenverfügung.
In der Patientenverfügung legen Sie für das medizinische Personal und Ihre Angehörigen verbindlich fest, welche medizinischen und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie sich wünschen oder eben nicht mehr wünschen, wenn Sie nicht in der Lage sind, sich dazu zu äußern.
Organspende.
Vielleicht möchten Sie schwerkranken Menschen nach dem eigenen Ableben ein lebenswertes Leben ermöglichen. Mit der Bereitschaft zur Organspende leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass diesen Menschen geholfen werden kann.
Über das Zentralregister können Sie seit März 2024 Ihre persönliche Erklärung zur Organ- und Gewebespende eintragen.
Aber unabhängig davon, ob Sie sich dafür oder dagegen entscheiden, sollten Sie einen Organspenderausweis ausfüllen, immer bei sich tragen und unbedingt Ihre nächsten Angehörigen darüber informieren. Sie erhalten einen Ausweis kostenlos in Apotheken oder können den Ausweis online ausfüllen und herunterladen.
Digitaler Nachlass.
In der heutigen Zeit ist es wichtig, nicht nur den herkömmlichen Nachlass zu regeln, sondern auch das digitale Erbe zu berücksichtigen. Jeder von uns hinterlässt digitale Spuren, beispielsweise in den sozialen Medien sowie durch Abonnements oder das Online-Banking. Es ist für die spätere Nachlassregelung hilfreich, wenn Sie eine Liste mit Ihren Passwörtern einer Vertrauensperson überlassen.