Was ist zu tun im Trauerfall?

Manchmal trifft der Sterbefall eines engen Familienmitglieds unerwartet ein. Verständlicherweise sind die Hinterbliebenen in dieser Ausnahmesituation geschockt und durcheinander. Zunächst muss jedoch nur der Tod durch einen Arzt festgestellt werden. Bis zur Überführung haben Sie dann (temperaturabhängig) bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes Zeit, sodass Sie sich in Ruhe besinnen und vielleicht zusammen mit Familienmitgliedern zu Hause verabschieden können.  Eine zeitnahe hygienische Versorgung sollte jedoch gewährleistet sein.

Zunächst sind zwei Anrufe wichtig.

Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, rufen Sie bitte möglichst sofort den Hausarzt an, damit dieser den Totenschein ausstellt. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, kontaktieren Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Telefonnummer:

Tel. 116 117

Hielt sich der Verstorbene in einem Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim auf, kümmert sich das Pflegepersonal darum.

Sie erreichen uns:

Anschließend können Sie uns kontaktieren. Das Bestattungsinstitut Klotz ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr telefonisch für Sie erreichbar. Wir sind ab dem ersten Anruf für Sie da und begleiten Sie kompetent und zuverlässig bei allen weiteren Schritten.

Klotz Grünstadt

06359 - 24 32

Klotz Eisenberg

06351 - 12 64 41

Koch, Eisenberg

06351 - 86 67

mobil

0151 - 280 284 78

mobil

0171 – 216 343 9

Dann sind einige Dokumente erforderlich.

Grundsätzlich benötigen wir neben dem Totenschein und dem Personalausweis noch weitere Unterlagen. Sollten diese nicht vorliegen, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung.

bei Ledigen:
Geburtsurkunde

bei Verheirateten:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Auszug aus dem Stammbuch oder Familienbuch)

bei eingetragenen Lebenspartnern:
Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde

bei Geschiedenen:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Auszug aus dem Stammbuch oder Familienbuch) und Scheidungsurteil

bei Verwitweten:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Auszug aus dem Stammbuch oder Familienbuch) und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

Renten- und Pensionsunterlagen (Versicherungsnummer)

elektronische Gesundheitskarte (eGK) (ehemals Krankenversicherungskarte)

falls vorhanden: Graburkunde, Bestattungsvorsorgevertrag, Sterbegeldpolice und sonstige Verfügungen

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